Ratgeber

Schornsteinfeger: Kehrpflicht, Feuerstättenschau, Bescheid

Welche Arbeiten der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger übernimmt, was der Feuerstättenbescheid festlegt und welche Fristen Eigentümer selbst im Blick behalten müssen.

Schornsteinkopf auf einem Dach im Morgenlicht
Mit KI erzeugt

Der Schornsteinfeger ist die einzige technische Fachkraft, die von Amts wegen ins Haus kommt. Seine Termine sind keine Vereinbarung, sondern folgen aus einem Bescheid — und genau deshalb ist es sinnvoll, sie in der eigenen Fristenübersicht zu führen und nicht darauf zu warten, dass sich jemand meldet.

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger und freie Wahl

Seit der Öffnung des Marktes gibt es zwei Rollen. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegernimmt hoheitliche Aufgaben wahr: Er führt die Feuerstättenschau durch, erlässt den Feuerstättenbescheid, führt das Kehrbuch und nimmt Anlagen ab. Für diese Aufgaben ist er zuständig, unabhängig davon, wen Sie sonst beauftragen.

Die Kehr- und Überprüfungsarbeiten selbst dürfen Sie dagegen bei jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen. Wichtig ist nur: Der ausführende Betrieb stellt eine Bescheinigung aus, und diese muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht vorgelegt werden.

Welche Arbeiten anfallen

  • Kehrarbeiten an Schornsteinen und Abgasanlagen, abhängig von Brennstoff und Nutzung
  • Überprüfungen der Feuerstätten und Abgaswege auf sicheren Betrieb
  • Messungen nach dem Immissionsschutzrecht bei bestimmten Feuerstätten
  • Feuerstättenschau als Gesamtbesichtigung
  • Abnahmen bei neuen oder geänderten Anlagen

Welche dieser Arbeiten bei Ihnen in welchem Rhythmus anfallen, hängt von der Anlage ab — eine Gasbrennwerttherme wird anders behandelt als ein Kaminofen mit Festbrennstoff. Die maßgebliche Zuordnung nimmt der Bescheid vor.

Die Feuerstättenschau

Die Feuerstättenschau ist die umfassende Besichtigung aller Feuerungsanlagen im Gebäude. Sie findet zweimal innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren statt; zwischen beiden Terminen müssen mindestens drei Jahre liegen. Bei diesem Termin wird auch geprüft, ob die Anlagen noch dem entsprechen, was im Kehrbuch steht.

Für die Verwaltung heißt das: Zutritt zu allen Räumen mit Feuerstätten sicherstellen, also gegebenenfalls zu jeder Wohnung mit Gastherme. Der Termin sollte früh angekündigt und bei Bedarf mit einem Ersatztermin hinterlegt werden.

Der Feuerstättenbescheid als Fristenliste

Nach der Feuerstättenschau ergeht der Feuerstättenbescheid. Er ist ein Verwaltungsakt und bestimmt, welche Arbeiten in welchem Zeitraum durchzuführen sind — meist für die kommenden Jahre. Damit ist er die verbindliche Fristenliste für Ihr Gebäude.

Nachweispflicht und Fristversäumnis

Nach Ausführung der Arbeiten stellt der beauftragte Betrieb eine Bescheinigung aus. Diese ist dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorzulegen; er trägt sie ins Kehrbuch ein. Bleibt die Bescheinigung aus, erinnert er zunächst. Bleibt sie weiter aus, kann die zuständige Behörde die Durchführung anordnen und die Kosten dem Eigentümer auferlegen; ein Bußgeld ist möglich.

Die Sache ist ärgerlicher, als sie klingt: Nicht durchgeführte Überprüfungen können im Schadensfall die Position gegenüber dem Gebäudeversicherer schwächen. Der Aufwand, die Fristen zu halten, ist dagegen gering.

Kosten und Umlage

Die Betriebskostenverordnung nennt die Kosten der Schornsteinreinigung als umlagefähige Betriebskosten. Ebenso sind die regelmäßig anfallenden Überprüfungen und Immissionsschutzmessungen umlagefähig, soweit sie nicht bereits in den Heizungskosten enthalten sind — Doppelberechnungen sind zu vermeiden.

Nicht umlagefähig sind Kosten, die durch die Beseitigung eines Mangels entstehen, etwa die Sanierung eines undichten Schornsteins. Auch die Abnahme einer neu eingebauten Anlage gehört zur Investition, nicht zum laufenden Betrieb.

Umsetzung im SPro Manager

Der Feuerstättenbescheid wird beim Objekt abgelegt, die darin genannten Fristen werden als Termine mit Erinnerung übernommen. Damit steht die Fristenliste dort, wo auch Heizungswartung und Legionellenprüfung geführt werden — an einer Stelle statt in drei Ordnern.

Bescheinigungen der ausgeführten Arbeiten liegen beim Objekt und sind bei der Abrechnung sofort greifbar. Für die Umlage steht die Schornsteinreinigung als eigene Kostenart bereit, getrennt von Instandsetzungen an der Abgasanlage.

Häufige Fragen

Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?

Für einen Teil der Arbeiten ja. Kehr- und Überprüfungsarbeiten dürfen von jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausgeführt werden. Hoheitliche Aufgaben — Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Führung des Kehrbuchs, Bauabnahmen — bleiben dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.

Was ist die Feuerstättenschau?

Eine Besichtigung aller Feuerstätten und Abgasanlagen im Gebäude durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Sie findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt, wobei zwischen den beiden Terminen mindestens drei Jahre liegen müssen.

Was steht im Feuerstättenbescheid?

Er legt fest, welche Arbeiten an welcher Anlage in welchem Zeitraum durchzuführen sind. Er ist ein Verwaltungsakt und damit die verbindliche Fristenliste für Ihr Gebäude. Bewahren Sie ihn auf und übertragen Sie die Fristen in Ihre eigene Terminübersicht.

Was passiert, wenn ich die Fristen versäume?

Wer die im Bescheid genannten Arbeiten nicht fristgerecht durchführen und bescheinigen lässt, erhält zunächst eine Erinnerung, danach kann die Behörde die Durchführung anordnen. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Sind die Kosten umlagefähig?

Ja. Die Betriebskostenverordnung nennt die Kosten der Schornsteinreinigung ausdrücklich. Auch Immissionsschutzmessungen und Überprüfungen gehören dazu, soweit sie regelmäßig anfallen.

Muss ich den Mieter über den Termin informieren?

Ja, wenn die Wohnung betreten werden muss, etwa bei einer Gastherme. Kündigen Sie mit Vorlauf an; der Mieter muss den Zutritt zu einem zumutbaren Termin ermöglichen.

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