Brandschutz im Wohngebäude ist zu neunzig Prozent eine Frage der Ordnung. Die baulichen Anforderungen sind beim Bau erfüllt worden; was im Betrieb schiefgeht, sind zugestellte Wege, aufgekeilte Türen und Lager im Keller. Genau das gehört in die wiederkehrende Kontrolle der Verwaltung.
Der Grundgedanke: zwei Rettungswege
Jede Nutzungseinheit braucht zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Der erste ist das Treppenhaus, der zweite in Wohngebäuden regelmäßig eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle — ein Fenster oder ein Balkon. Aus diesem einfachen Grundsatz folgt fast alles Weitere.
Wird der erste Weg blockiert oder verraucht, hängt alles am zweiten. Deshalb ist die Zugänglichkeit der Aufstellflächen für die Feuerwehr ebenso wichtig wie das freie Treppenhaus: Dauerhaft geparkte Fahrzeuge auf einer gekennzeichneten Aufstellfläche sind kein Kavaliersdelikt.
Das Treppenhaus muss frei bleiben
Im Treppenhaus haben keine brennbaren Gegenstände etwas verloren, und die nutzbare Breite darf nicht eingeengt werden. Typische Streitfälle sind Schuhregale, Garderoben, Kinderwagen, Fahrräder, Altpapier und Möbelstücke „bis zum Sperrmüll".
Vorgehen, das sich bewährt hat: eine klare Regelung in der Hausordnung, ein Aushang mit sachlicher Begründung, ein Kontrollgang mit Foto, danach eine schriftliche Aufforderung mit Frist an den betreffenden Mieter. Wer diesen Weg dokumentiert, kann später belegen, dass er nicht geduldet hat.
Brandschutztüren und Abschlüsse
Türen zu Keller, Dachboden und Tiefgarage sowie Wohnungsabschlusstüren haben brandschutztechnische Aufgaben. Sie wirken nur, wenn sie geschlossen sind und der Schließmechanismus funktioniert. Zu kontrollieren sind:
- Schließt die Tür selbsttätig vollständig, ohne Nachhelfen?
- Ist der Türschließer eingestellt und unbeschädigt?
- Sind Keile, Haken oder Schnüre angebracht, die das Schließen verhindern?
- Sind Dichtungen und Türblatt unbeschädigt?
- Ist die Tür nachträglich beschädigt oder durchbohrt worden?
Keller, Dachboden, Abstellräume
Kellergänge sind Rettungswege und keine Lagerflächen. Gelagert wird in den abgetrennten Verschlägen, nicht auf dem Gang. Besonders kritisch sind brennbare Flüssigkeiten, Gasflaschen, große Papiermengen und Reifen. Auf dem Dachboden gilt dasselbe, verschärft durch die Nähe zum Dachstuhl.
Neu hinzugekommen ist das Laden von Akkus. Elektrofahrräder und deren Ladegeräte sollten nicht unbeaufsichtigt in Fluchtwegen geladen werden. Eine ausdrückliche Regelung in der Hausordnung schafft Klarheit und ist im Schadensfall belastbarer als ein Hinweis im Nachhinein.
Feuerlöscher und Löschmittel
In reinen Wohngebäuden sind Feuerlöscher häufig nicht vorgeschrieben; Pflichten können sich aus besonderen Nutzungen ergeben, etwa in Tiefgaragen oder bei gewerblichen Einheiten im Haus. Wer freiwillig Löscher aufstellt, übernimmt damit aber die Pflicht, sie funktionsfähig zu halten: Ein nicht geprüfter Löscher ist schlechter als keiner, weil sich jemand auf ihn verlässt.
Üblich ist eine Prüfung im Abstand von zwei Jahren durch einen Sachkundigen, mit Prüfplakette und Prüfnachweis. Der Standort sollte gekennzeichnet und frei zugänglich sein.
Wiederkehrende Kontrolle in der Verwaltung
Machen Sie daraus einen festen Rundgang, zwei- bis viermal im Jahr, mit einer immer gleichen Liste:
- Treppenhaus und Kellergänge frei?
- Brandschutztüren schließen selbsttätig, keine Keile?
- Rettungswegkennzeichnung und Beleuchtung in Ordnung?
- Feuerlöscher vorhanden, geprüft, zugänglich?
- Aufstellflächen der Feuerwehr frei?
- Kellerverschläge ordentlich, keine Lagerung im Gang?
Jeder Rundgang wird mit Datum und Ergebnis festgehalten, Auffälligkeiten mit Foto. Der Aufwand liegt bei zwanzig Minuten je Objekt und ist die wirksamste Einzelmaßnahme im gesamten Brandschutz.
Umsetzung im SPro Manager
Der Rundgang wird als wiederkehrender Termin am Objekt geführt. Feststellungen lassen sich mit Foto beim Objekt ablegen, sodass der Verlauf über die Jahre nachvollziehbar bleibt.
Aus einer Feststellung wird direkt ein Schreiben an den betreffenden Mieter — mit Frist und Nachweis des Versands. Prüfnachweise für Feuerlöscher und Feststellanlagen liegen ebenfalls beim Objekt, mit dem nächsten Fälligkeitsdatum als Termin.
