Ob die Miete eingegangen ist, lässt sich bei einer Wohnung noch im Kopf behalten. Bei fünf Einheiten, zwei Sammelzahlern und einer Nachzahlung aus der letzten Abrechnung wird daraus eine Fehlerquelle. Wer den Abgleich monatlich und immer gleich durchführt, erkennt Rückstände früh — und hat am Jahresende zugleich die Zahlen für die Abrechnung und die Steuererklärung beisammen.
Wann die Miete fällig ist
Für Wohnraum gilt § 556b Abs. 1 BGB: Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats zu zahlen. Der Samstag zählt bei dieser Frist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mit. Weil der Termin kalendermäßig feststeht, gerät der Mieter ohne Mahnung in Verzug. Für die Praxis empfiehlt sich dennoch eine kurze Karenz von zwei bis drei Tagen, bevor Sie nachfragen: Ein Großteil der fehlenden Zahlungen sind Buchungslaufzeiten, Urlaub oder ein Zahlendreher.
Der monatliche Abgleich
Ein verlässlicher Ablauf braucht vier Schritte und dauert bei zehn Einheiten keine zehn Minuten:
- Umsätze des Monats einlesen — als Kontoauszug oder über die Bankverbindung.
- Jede Zahlung einem Mietverhältnis zuordnen.
- Soll und Ist je Vertrag vergleichen, Abweichungen kennzeichnen.
- Offene Beträge nachfassen und den Stand festhalten.
Wichtig ist die Sollmiete je Vertrag: Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung, gegebenenfalls plus Heizkostenvorauszahlung, und bei gekoppelten Verträgen — Wohnung und Garage — die Summe beider. Wer das Soll nicht sauber führt, hält jede abweichende Zahlung für einen Fehler.
Zahlungen richtig zuordnen
Für die Zuordnung stehen drei Anhaltspunkte zur Verfügung, in dieser Reihenfolge:
- Verwendungszweck. Steht dort der Mietername oder die Einheit, ist die Sache klar. Das ist der einzige verlässliche Anker bei Sammelzahlern.
- Absender und IBAN. Gut geeignet, sobald die Zuordnung einmal bestätigt wurde — aber nur, wenn von diesem Konto ausschließlich für ein Mietverhältnis gezahlt wird.
- Betrag und Rhythmus. Als Bestätigung brauchbar, als alleiniges Merkmal gefährlich: Zwei Wohnungen mit gleicher Miete führen sonst zu Fehlbuchungen.
Teilzahlungen und Rückstände
Zahlt ein Mieter weniger als vereinbart, bestimmt er selbst, worauf gezahlt wird — in der Regel über den Verwendungszweck (§ 366 Abs. 1 BGB). Fehlt eine Angabe, greift die gesetzliche Reihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB. Halten Sie Ihre Zuordnung schriftlich fest und teilen Sie dem Mieter den Stand mit; das verhindert Streit darüber, welcher Monat offen ist.
Bei absehbar längeren Rückständen ist eine schriftliche Ratenvereinbarung sinnvoll: Sie legt fest, welcher Betrag zusätzlich zur laufenden Miete monatlich fließt, und macht den Verlauf überprüfbar. Wichtig ist, dass die laufende Miete davon unberührt bleibt — sonst wächst der Rückstand weiter.
Erinnern, mahnen, kündigen
- Freundliche Erinnerung nach wenigen Tagen, gern per E-Mail oder Nachricht. Sie klärt die meisten Fälle.
- Schriftliche Mahnung mit Frist, Aufstellung der offenen Beträge und Hinweis auf die Folgen. Verzugszinsen können Sie nach § 288 BGB verlangen.
- Abmahnung oder Kündigung, wenn der Rückstand die Schwelle des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB erreicht. Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der Mieter binnen zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage vollständig nachzahlt; die hilfsweise ordentliche Kündigung bleibt davon nach der Rechtsprechung unberührt.
Für jeden dieser Schritte gilt: Datum, Inhalt und Zustellung dokumentieren. Ohne Nachweis nützt die beste Mahnung nichts.
Kalt und Nebenkosten trennen
Jede Zahlung deckt zwei Dinge ab: die Kaltmiete und die Vorauszahlung auf die Betriebskosten. Für die Nebenkostenabrechnung brauchen Sie den zweiten Teil auf den Cent, denn er wird gegen die tatsächlichen Kosten gerechnet. Bewährt hat sich, zuerst die Nebenkostenvorauszahlung zu decken und den Rest der Kaltmiete zuzuordnen: So bleibt eine unvollständige Zahlung in der Abrechnung neutral und schlägt sich im Mietrückstand nieder, wo sie hingehört. Wird die Vorauszahlung unterjährig angepasst, muss die Aufteilung ab dem Stichtag mit dem neuen Wert rechnen — sonst weicht die Abrechnung ab.
Wie die Software das abnimmt
Im SPro Manager laden Sie den Kontoauszug als PDF hoch oder verbinden Ihr Konto über einen lizenzierten Kontoinformationsdienst nach PSD2. Zahlungen werden anhand von Absender und Verwendungszweck zugeordnet, die Zuordnung wird gelernt — bei Sammelzahlern bewusst nur über den Verwendungszweck. Doppelte Buchungen erkennt das System, auch wenn derselbe Zeitraum zweimal eingelesen wird. Ein Fälligkeitsfenster zeigt je Monat, welche Miete eingegangen ist und welche fehlt, gekoppelte Verträge werden zusammengerechnet. Die Jahresauswertung trennt Kaltmiete und Nebenkosten je Mieter und lässt sich als Excel- oder PDF-Datei ausgeben — die Grundlage für die Nebenkostenabrechnung und für die Einkommensteuererklärung.